Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der PeakAvenue-Gruppe
Veranstalter und Vertragspartner der jeweiligen Veranstaltung ist die in der Veranstaltungsbeschreibung, Anmeldebestätigung oder Rechnung ausgewiesene Gesellschaft der PeakAvenue-Gruppe (nachfolgend „PeakAvenue-Veranstalter“).
1. Buchung und Anmeldung
1.1. Die Teilnehmerzahl ist aus technischen und didaktischen Gründen begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
1.2. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung des PeakAvenue-Veranstalters zustande. Nimmt der Teilnehmer mit Zustimmung des PeakAvenue-Veranstalters bereits vor Zugang der Anmeldebestätigung an der Veranstaltung teil, gilt der Vertrag spätestens mit Beginn der Teilnahme als zustande gekommen.
2. Veranstaltungsgebühren
2.1. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin und ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen.
2.2. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
2.3. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Aufenthaltskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.4. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den PeakAvenue-Veranstalter, sobald die Durchführung der Veranstaltung bestätigt ist. Die Teilnahmegebühr wird mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
3. Stornierung durch den Teilnehmer
3.1. Der Kunde kann seine Teilnahme bis einschließlich 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren. Die Stornierung hat in Textform, insbesondere per E-Mail, gegenüber dem PeakAvenue-Veranstalter zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung.
3.2. Bei einer Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % der Teilnahmegebühr berechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem PeakAvenue-Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.3. Der Kunde kann anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Die Benennung hat spätestens drei Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform zu erfolgen.
4. Veranstaltungsänderungen und Absage
4.1. Der PeakAvenue-Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch fachlich geeignete Referenten zu ersetzen sowie Inhalte, Ablauf oder Veranstaltungszeiten in zumutbarem Umfang zu ändern, sofern der wesentliche Charakter und das Lernziel der Veranstaltung erhalten bleiben.
4.2. Der PeakAvenue-Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen, wenn die Zahl der angemeldeten Teilnehmer so gering ist, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist. In diesem Fall werden die Teilnehmer möglichst spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn informiert.
4.3. Darüber hinaus kann eine Veranstaltung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall des Referenten, höherer Gewalt oder sonstigen vom PeakAvenue-Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, auch kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
4.4. Bei einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Bei einer Verschiebung kann der Kunde am Ersatztermin teilnehmen oder von der Buchung zurücktreten und erhält bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück.
5. Haftung
5.1. Der PeakAvenue-Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.3. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
6. Unterlagen und Aufzeichnungen
6.1. Die im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Unterlagen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
6.2. Eine über den eigenen Gebrauch hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.
6.3. Ton-, Bild-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen der Veranstaltung durch Teilnehmer sind ohne vorherige Zustimmung des PeakAvenue-Veranstalters nicht gestattet.
7. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
7.1. Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
7.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
7.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den jeweiligen PeakAvenue-Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des PeakAvenue-Veranstalters werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. im Buchungsprozess mitgeteilt.
7.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
7.5. Wird der Vertrag widerrufen, erstattet der PeakAvenue-Veranstalter alle vom Verbraucher im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim PeakAvenue-Veranstalter eingegangen ist.
7.6. Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.
Vorzeitiger Beginn der Veranstaltung
7.7. Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, und widerruft er den Vertrag nach Beginn der Leistungserbringung, hat er für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen einen angemessenen Wertersatz zu leisten.
7.8. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der PeakAvenue-Veranstalter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch nicht zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts eingeschränkt werden.
8.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des jeweiligen PeakAvenue-Veranstalters.